Der Deutsche Seglerverband hat mit Wirkung zum 01.01.2024 die Ordnungsvorschriften Regattasegeln überarbeitet. Zitat Ulf Denecke (Abteilungsleiter Aus- und Weiterbildung | Wettsegeln): „In der neu gefassten Ranglistenordnung sind nur noch wenige Festlegungen verbindlich vorgesehen. Einige weitere Festlegungen ergeben sich aus der Wettsegelordnung sowie den Bestimmungen im Geltungsbereich der Ordnungen für Regatten (siehe insbesondere Ziffer 2 Geltungsbereich, Ziffer 2.2 Wettsegelordnung, Ziffer 5 Wettsegelordnung).“
Daraus ergab sich, dass wir einige Festlegungen wie z.B. die Mindestteilnehmerzahl (Starter/innen) an Ranglistenregatten definieren mussten. Wir sind dem mit unseren Ergaenzenden Regelungen der DYKV zur Ranglistenordnung-2024 nachgekommen. Die Ergänzungen wie auch die neue Wettsegelordnung DSV-Ordnungen-fur-Regatten-ab-01012024 stehen zum Download zur Verfügung.